Die Crafter Ökoprämie

Crafter Inzahlungnahme

Machen Sie aus Ihrem alten Diesel einen neuen Crafter.
Volkswagen Nutzfahrzeuge startet ein weiteres deutschlandweites Programm
zum Diesel-Umtausch.
Profitieren Sie jetzt von der attraktiven Ökoprämie1 und sparen Sie 7.000 €
beim Kauf eines neuen Crafter.

1) Im Aktionszeitraum bis zum 31.03.2019 erhalten Sie beim Erwerb (Kauf, Leasing, Finanzierung) eines neuen Crafter und nachgewiesener Verwertung Ihres Diesel-Altfahrzeugs aller Marken mit LKW-Zulassung bis 7,49 t zGG oder PKW- oder Sonderkraftfahrzeug-Zulassung (Abgasstandard EURO 1 – EURO 4 für leichte Nutzfahrzeuge und EURO I bis IV für schwere Nutzfahrzeuge) eine Ökoprämie. Das Angebot gilt für gewerbliche Einzelabnehmer. Das zu verschrottende Altfahrzeug muss zum Zeitpunkt der Neufahrzeugbestellung mindestens 6 Monate auf Sie zugelassen sein und bis spätestens einen Kalendermonat nach Zulassung des Neufahrzeugs durch einen zertifizierten Verwerter verschrottet werden. Ausgenommen ist das Modell eCrafter. Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis.

Crafter Inzahlungnahme

Ökoprämie sichern.
Nur bis zum 31.03.2019

Ersetzen Sie Ihren gebrauchten Diesel
(Abgasstandard EURO 1 – EURO 4
für leichte Nutzfahrzeuge und EURO I bis IV für schwere Nutzfahrzeuge)
durch eines der folgenden Crafter Modelle
und sichern Sie sich die Ökoprämie von 7.000 € für:

– den Crafter Kastenwagen1
– den Crafter Pritschenwagen1
– das Crafter Fahrgestell1

Ausgenommen ist das Modell eCrafter. Die Aktion ist gewerblichen Einzelabnehmern
vorbehalten und nicht mit der Inzahlungnahmeprämie kombinierbar.

1) Im Aktionszeitraum bis zum 31.03.2019 erhalten Sie beim Erwerb (Kauf, Leasing, Finanzierung)
eines neuen Crafter und nachgewiesener Verwertung Ihres Diesel-Altfahrzeugs aller Marken
mit LKW-Zulassung bis 7,49 t zGG oder PKW- oder Sonderkraftfahrzeug-Zulassung
(Abgasstandard EURO 1 – EURO 4 für leichte Nutzfahrzeuge und EURO I bis IV für schwere
Nutzfahrzeuge) eine Ökoprämie. Das Angebot gilt für gewerbliche Einzelabnehmer.
Das zu verschrottende Altfahrzeug muss zum Zeitpunkt der Neufahrzeugbestellung mindestens
6 Monate auf Sie zugelassen sein und bis spätestens einen Kalendermonat nach Zulassung des
Neufahrzeugs durch einen zertifizierten Verwerter verschrottet werden. Ausgenommen ist das Modell eCrafter. Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis.


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